Wandern - So funktioniert's

Hier finden Sie eine überblicksmäßige Darstellung des Ablaufes.


1. Schritt

Kontaktaufnahme

Kontaktaufnahme zwischen Landwirt bzw. Landwirtin und Imker bzw. Imkerin. Details werden besprochen.

Prüfen, ob Bienenwanderung möglich ist (Sperrgebiete und Belegstellen).

Besprechung möglicher Aufstellungs- oder Bestäubungsprämien.

Wenn es zu einer Übereinkunft kommt, folgen die nächsten Schritte:

2. Schritt

Wanderkarte beantragen oder die notwendigen Dokumente besorgen

Wanderkarten können beim Steirischen Landesverband für Bienenzucht beantragt werden.

Folgendes muss vorhanden sein:

Nachweis über die Seuchenfreiheit der Bienenvölker mit denen gewandert wird (↪Bienenwanderung).

Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Nachweis über das Vorliegen der Zustimmung des/der Verfügungsberechtigten über das Grundstück, auf dem der Wanderbienenstand errichtet werden soll.

3. Schritt

Zuwanderung anmelden

Die beabsichtigte Errichtung eines Wanderbienenstandes ist der zuständigen Gemeinde vor der Zuwanderung schriftlich anzuzeigen.

Die Errichtung eines Wanderbienenstandes ist zulässig, wenn sie nicht nach Einlangen der Anmeldung von der zuständigen Gemeinde untersagt wird.

4. Schritt

Zuwanderung

Das Aufstellen des Wanderbienenstandes kann nun erfolgen.

Mindestabstände beachten (↪Bienenhaltung, Bienenwanderung).

Eine Bienentränke bereitstellen (↪Bienenwanderung).

Name und Wohnort des Imkers/der Imkerin sowie Anzahl der aufgestellten Völker am Wanderstand deutlich sichtbar anbringen (↪Bienenwanderung).

Gegebenenfalls mit Imkerinnen und Imkern benachbarter Bienenstände geringere Mindestabstände gesondert schriftlich vereinbaren.

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